Wohngeld

Ein Anspruch auf Wohngeld könnte bestehen, wenn das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, um die Mietkosten zu tragen. Auch Eigentümer eines Wohnhauses könnten Anspruchsberechtigt sein, sowie unter bestimmten Voraussetzungen Heimbewohner.

Das Wohngeld erfolgt durch Zahlung eines Zuschusses. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt werden kann, hängt von der Zahl der Familienmitglieder, der Höhe des Einkommens sowie der monatlichen Miete bzw. Belastung ab. In der Regel wird dieser Zuschuss nach Antragstellung für 12 Monaten gewährt.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen: www.wohngeldrechner.nrw.de.

Sollten Sie weniger als 1.435 € Rente oder ähnliches Einkommen haben, dann lohnt sich eine Antragstellung. Beim Wohngeld erfolgt keine Unterhaltsüberprüfung von z.B. Ihren Kindern.

Weitere Informationen

Weiter Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, Antragstellung usw. erhalten Sie hier:  www.wohngeld.org/anspruch

Ansprechpartner bei der Gemeinde Much

Persönliche Auskünfte und Wohngeldanträge erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Gemeinde Much, Tel. 02245-68 0, EMail: wohngeldstelle@much.de

Antragsformulare finden Sie hier:  Hier klicken

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, dann vereinbaren Sie einen Termin. Man hilft Ihnen gerne.