Betreuung

Die Betreuungsverfügung

Sollten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrolle vorzuziehen, dann verfassen Sie eine Betreuungsverfügung. Damit können Sie Vorsorge für den Fall einer eintretenden Betreuungsbedürftigkeit treffen. Mit ihr nehmen Sie Einfluss auf die Auswahl des Betreuers und die Führung der Betreuung. Das Gericht ist verpflichtet, Ihren Wunsch zu beachten. Nehmen Sie in die Betreuungsverfügung alles auf, was von einem eventuell zukünftig bestellten Betreuer beachtet werden soll. Dies kann z.B. Ihre Lebensgewohnheiten, den Umgang mit Haustieren, die Auswahl der Wohneinrichtung und vieles mehr betreffen.

Betreuungsvereine

Wird vom zuständigen Betreuungsgericht eine Betreuung nach dem Betreuungsgesetz eingerichtet, weil jemand aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr alleine regeln kann, kann die Betreuung durch einen Betreuungsverein übernommen werden.

Die Betreuer der Betreuungsvereine helfen den betroffenen Menschen bei der Bewältigung des Alltags und bei Problemen im Umgang mit Behörden, Institutionen und Gerichten. Darüber hinaus informieren die Betreuungsvereine über das Betreuungsrecht und Vorsorgemöglichkeiten und beraten ehrenamtliche Betreuer.

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