Grundsicherung / Sozialhilfe

Die Altersrente reicht heute für viele ältere Menschen nicht aus, um den eigenen Bedarf zu decken und dennoch können ältere Menschen sich oft nicht dazu überwinden, ihren Anspruch auf Sozialhilfe geltend zu machen. Oft haben sie Angst, dem Staat auf der Tasche zu liegen oder das auf das Einkommen der eigenen Kinder zurückgegriffen wird.

Diese Angst ist bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung unbegründet. Der Sozialhilfeträger greift hier nicht auf das Einkommen der Kinder zurück, es sei denn, deren Einkommen erreicht 100.000 € brutto im Jahr.

Ein Anspruch auf Leistungen könnte bestehen, wenn Ihr eigenes Einkommen durch Altersrente, Versicherungsausgleich etc. etwa unter 890,00 € liegt.


Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind:

  • Altersgrenze für den Bezug der Regelaltersgrenze ist erreicht
  • oder aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert
  • Sie sind Bedürftig. Das heißt, sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten und ggf. auch nicht durch das Einkommen des Ehegatten.


Die Grundsicherung umfasst:

  • den für den Antragsteller maßgeblichen Regelsatz von zurzeit 432,00 € monatlich für Alleinstehende
  • Bedarf für die angemessenen Kosten für Ihre Wohnung und Heizung
  • ggf. freiwillige/private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • ggf. Zuschläge für einen Mehrbedarf


Ein Anspruch besteht nicht, wenn:

  • Ihr Vermögen insgesamt über der Vermögensfreigrenze von 5.000,00 € liegt
  • Ihre Unterhaltspflichtigen ein Einkommen von mehr als 100.000,00 € jährlich erhalten
  • Sie Ihre Bedürftigkeit in den letzten 10 Jahren vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt haben


Sollten Sie die Vermögensfreigrenze überschreiten, könnte dennoch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat einen Vordruck des Antrags auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII entwickelt. Diesen Vordruck können Sie für die Antragstellung nutzen.  

Das Dokument können Sie nachfolgend auf der Homepage des Deutschen Vereins aufrufen und online ausfüllen:

Hier klicken um den Antrag zu öffnen (optimale Ansicht mit AdobeReader).

Das Formular ist komplett barrierefrei. Im Hintergrund sind u.a. Alternativtexte hinterlegt, die sich sehbeeinträchtigte Personen mit entsprechender Software vorlesen lassen können und die durch das Dokument führen. Außerdem ist das Formular vollständig online ausfüllbar. Für eine ebenfalls gute „offline“-Nutzung wurden noch gestrichelte Orientierungslinien eingefügt, die das handschriftliche Ausfüllen erleichtern sollen