Pflegegeld

Unter Pflegegeld versteht man eine monatliche Sozialleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung für anerkannt Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen, Bekannten oder Freunden pflegen oder betreuen lassen. Mit diesem „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“, wie es im Pflegeversicherungsgesetz heißt (§ 37 SGB XI), können sie den Aufwand und den Einsatz von pflegenden Angehörigen, Bekannten oder Freunden für ihre tägliche häusliche Pflege und Betreuung abgelten.

Voraussetzung für Pflegegeld als Leistung der Pflegekassen ist, dass der Versicherte einen anerkannten Pflegegrad hat und die häusliche Pflege allein durch Angehörige, Freunde oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen sichergestellt ist. Pflegepersonen im Sinne der Pflegeversicherung sind Angehörige, Freunde oder Bekannte, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Das Pflegegeld wird monatlich an den Pflegeversicherten überwiesen.

Sofern bei Ihnen keine Pflegeversicherung besteht und Sie bedürftig sind, erhalten Sie die Leistungen durch den Sozialhilfeträger.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über die jeweiligen Pflegegrade und Höhe des Pflegegeldes erhalten Sie hier:  www.pflege.de

Eine informative Übersicht zu den Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auch beim Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz klicken Sie hier

 

Infos zum Herunterladen

Info-Broschüre "Ratgeber Pflege":  www.bundesgesundheitsministerium.de