Seniorenwohnungen

Als seniorengerecht gelten Wohnungen, die aufgrund ihrer Ausstattung, z.B. barrierefrei und/oder rollstuhlgerecht, den Bedürfnissen der älteren Menschen Rechnung tragen. Sie ermöglichen so den Verbleib in der eigenen Wohnung und ein weitgehend selbstständiges Leben.

Auskünfte über Seniorenwohnungen, die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus erstellt wurden und für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, erteilt Ihnen der Rhein-Sieg-Kreis:

Wohnungsbauförderung
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg

Tel: 0 22 41 - 13 22 24