Tages- und Nachtpflege

Unter der Tagespflege versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer zugelassenen Tagespflegeeinrichtung, beispielsweise, wenn Angehörige die Pflege wegen eigener Berufstätigkeit nicht täglich durchführen können.

Manche Pflegesituationen können aber auch eine Betreuung während der Nacht, die sogenannte Nachtpflege, erfordern. Diese Form der Pflege eignet sich zum Beispiel für Demenzkranke, die nachts besonders aktiv sind.

Pflegebedürftige, die eine Einrichtung der Tagespflege (oder Nachtpflege) besuchen, können für die entstehenden Kosten Leistungen der Pflegeversicherung einsetzen.

In den letzten Jahren haben sich im Rhein-Sieg-Kreis Tagespflegeangebote ständig erweitert und werden auch in Zukunft flächendeckend weiter ausgebaut.