Aus dem Seniorenbüro

Wohngeldanspruch

Am 1. Januar diesen Jahres startete das neue "Wohngeld Plus". Damit werden sowohl die Einkommensgrenzen als auch die anrechenbaren Mieten angehoben.

So kann jetzt ein Haushalt mit einer Einzelperson, deren Einkommen bei ca. 1.400 € liegt und über kein größeres Vermöglich verfügt, einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstbewohntem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Geprüft und festgelegt wird die Wohngeldhöhe in Much von der Wohngeldstelle der Gemeinde.

Wohngeld nur auf Antrag!

Die Berechnung und Auszahlung des Wohngeldes kann aus technischen Gründen erst ab April 2023 - aber rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung - erfolgen. Wenn Sie aber meinen, einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, dann stellen Sie bereits jetzt einen Antrag.

Auskünfte erteilt Frau Heller, Wohngeldstelle der Gemeinde Much unter 02245 - 6887, EMail: daniela.heller@much.de

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