Aus dem Seniorenbüro

Schutzmasken

Kostenlose Ausgabe ab Dienstag, 15.12.2020

Berechtigte Personen, die ab dem 15.12.2020 kostenlos gegen Vorlage des Personalausweises jeweils drei sogenannte „FFP2-Schutzmasken“ aus der Apotheke holen können, werden dringend um Folgendes gebeten: Bitte wenden Sie sich an Ihre Stammapotheke in Much und überlegen Sie, ob Sie sofort „Ihre Apotheke“ zu diesem Zweck der Abholung der Masken aufsuchen wollen. Denn um größere Personenansammlungen vor den Apotheken zu vermeiden und Abstandregelungen weiterhin wahren zu können, ist es hilfreich, wenn es nicht zu einem “Personenansturm“ auf die Apotheken kommt. Es sind für alle Berechtigten ausreichend Schutzmasken vorhanden; niemand muss sich sorgen, zu spät zu kommen.

Teilweise haben sich die Mucher Apotheken eigenständig individuelle Schutzmaßnahmen überlegt. Auf diese wird über Aushänge hingewiesen – bitte informieren Sie sich vor Betreten der Apotheken dazu!

Der nachfolgende Personenkreis ist berechtigt, bis zum Jahresende drei kostenfreie „FFP2-Masken“ in Apotheken zu erhalten:

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben Anspruch auf Schutzmasken, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen :

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
  • chronische Herzinsuffizienz
  • chronische Niereninsuffizienz
  • zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellen-Transplantation
  • Risikoschwangerschaft.

Ihr Seniorenbüro der Gemeinde Much

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